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Leistungen

Internationales Steuerrecht

Unverbindlicher Gesprächstermin

Grenzenlos handeln.

Steuerlich sicher expandieren.

Grenzüberschreitende Geschäfte bieten enorme Chancen, bergen aber komplexe steuerliche Risiken: von internationaler Umsatzsteuer über Verrechnungspreise bis hin zu Doppelbesteuerungsabkommen. Fehler führen hier schnell zu Doppelbelastungen oder empfindlichen Nachzahlungen.

Als zertifizierte Fachberater für Internationales Steuerrecht strukturieren wir Ihre weltweiten Aktivitäten rechtssicher. Gemeinsam mit unserem internationalen Expertennetzwerk stellen wir sicher, dass Sie im Ausland rechtskonform und steueroptimiert agieren.

1.000+ Mandanten VERTRAUEN AUF UNSERE EXPERTISE
30+ Mitarbeitende HALTEN IHNEN DEN RÜCKEN FREI
5 Berufsträger BÜNDELN HÖCHSTE FACHKOMPETENZ
Kuehn Beratungstermin Cta 04

Grenzenlose Chancen nutzen. Steuerliche Risiken ausschließen.

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Unsere Schwerpunkte im Internationalen Steuerrecht

Ob Exportgeschäft, Auslandstochter oder internationales Privatvermögen: Wir sichern Ihre grenzüberschreitenden Aktivitäten rechtlich und steuerlich lückenlos ab.

Icon Dark Taschenrechner Internationales Umsatzsteuerrecht
Rechtssicher im Waren- & Dienstleistungsverkehr. Wir prüfen Reihengeschäfte, Innergemeinschaftliche Lieferungen, Drittland-Exporte sowie One-Stop-Shop-Meldungen (OSS) zur Vermeidung teurer Nachzahlungen.
Icon Dark Geld INTERNATIONALES ERBRECHT & NACHFOLGE
Vermögen weltweit sichern. Wir strukturieren grenzüberschreitende Nachlässe, Immobilienvermögen im Ausland und internationale Schenkungen unter Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen.
Icon Dark Papier Internationale Ertragsteuer
Doppelbesteuerung vermeiden. Wir beraten zu Betriebsstätten im Ausland, Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen sowie Quellensteuer- und Entlastungsverfahren.
Icon Dark Palme WEGZUGSBESTEUERUNG & WOHNSITZWECHSEL
Wegzug steuerlich absichern. Wir beraten Unternehmer, Expats und Privatpersonen bei Wohnsitzverlegungen ins Ausland oder nach Deutschland zur Vermeidung teurer Wegzugs- und Entstrickungssteuern (§ 6 AStG).
Icon Dark Gebäude BETRIEBSSTÄTTEN & AUSLANDSTÖCHTER
Rechtsform & Struktur im Ausland. Wir analysieren, ob eine unselbstständige Betriebsstätte oder eine eigenständige Tochtergesellschaft vor Ort steuerlich vorteilhafter ist, und vermeiden Begründungsrisiken.
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