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21.03.2014

Schrotterlöse im Visier der Betriebsprüfer und Steuerfahnder

Stark gestiegene Metallpreise erlauben es Unternehmen mit Stahl- und Kupferabfällen, bares Geld zu verdienen. Jedoch fallen die Erlöse aus der Schrottentsorgung vielfach unter den Tisch. So wird in zahlreichen Betrieben weder Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, noch werden Betriebseinnahmen verzeichnet. Ein ebenfalls häufiger, dem Finanzamt bekannter Fall, ist der Verkauf von Schrott durch die Arbeitnehmer dieser Betriebe – mit Einverständnis des Chefs natürlich. Hier wird nicht nur Umsatzsteuer am Finanzamt vorbeigeführt, sondern es werden auch Lohnsteuer und Sozialabgaben unterschlagen. Zudem wurde vor kurzem das Reverse-Charge-Verfahren eingeführt, welches eine Umkehr der Steuerschuld bei Schrottlieferungen vorsieht.

Achtung: Betriebsprüfer haben derzeit ein besonders starkes Augenmerk auf die Kontrolle von Schrotthändlern, metallbe- und metallverarbeitende Betriebe sowie Handwerksbetriebe.

Das Finanzamt erkennt sehr schnell, ob in einem Unternehmen Schrott anfällt. Dazu genügt ein Blick in die Ein- und Ausgangsrechnungen. Stehen hier Positionen wie Abbrucharbeiten, Entsorgung von Schrott oder der Einkauf von Metall, werden steuerpflichtige Erlöse für den Verkauf der Abfälle vermutet.