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21.03.2014

Selbstanzeige – machen Sie jetzt reinen Tisch!

Der Fall Uli Hoeneß hat es gezeigt: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernstzunehmende Straftat, die mit Freiheitsentzug geahndet werden kann. Steuersünder sollten sich darüber im Klaren sein, dass das Entdeckungsrisiko immer weiter zunimmt, sei es durch den Ankauf von Steuer-CDs oder durch Datenpannen ausländischer Banken. Auch der Austausch von Informationen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union steigt.

Deshalb ist es Zeit, mit einer Selbstanzeige reinen Tisch zu machen und bezogene Einnahmen ordentlich zu versteuern. Doch was muss für eine wirksame Selbstanzeige getan werden? Wann gilt diese tatsächlich als strafbefreiend bzw. in welchen Fällen ist eine Strafbefreiung nicht mehr möglich? Wann tritt Verjährung in der Strafverfolgung oder in der Steuerfestsetzung ein?

Wir als Verbund von Steuerberater und Rechtsanwalt geben Ihnen eine Antwort auf diese und weitere Fragen. Außerdem helfen wir Ihnen bei der Erstellung und Abgabe Ihrer Selbstanzeige und vertreten sie außergerichtlich und gerichtlich gegenüber der Finanzbehörde.